Stuttgart, 12.03.2015 – Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab Juli 2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr für eine politische, ehrenamtliche oder berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) begrüßt das Bildungszeitgesetz, das der Landtag am Mittwoch verabschiedet hat. Da die Bildungszeit im ehrenamtlichen Bereich beansprucht werden kann, profitieren auch Sportvereine davon.

„Das ist eine äußerst positive Nachricht für den organisierten Sport. Auch wenn Baden-Württemberg eines der letzten Bundesländer ist, die den sogenannten Bildungsurlaub einführt, zählt letztlich das Ergebnis. Mit dem Gesetz bekommen unsere Ehrenamtlichen mehr Zeit, um sich auch außerhalb von Wochenenden und Abendstunden weiterzubilden und zu qualifizieren. Mit dem Gesetz wird das Ehrenamt deutlich gestärkt. Die Sportorganisation ist der größte außerschulische Bildungsträger und möchte dieser Herausforderung durch Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen auch in Zukunft gerecht werden. Diesem Anspruch kommt das Bildungszeitgesetz entgegen, da die Möglichkeit zur Ausbildung von Führungskräften und weiteren Funktionsträgern im Sport verbessert wird. Letztlich kommt dies auch dem Arbeitgeber zugute“, erklärt LSV-Präsident Dieter Schmidt-Volkmar. „Wir fordern allerdings, dass in der Rechtsverordnung zeitnah die Ausbildungsgänge festgelegt werden, für die ein Anspruch auf Bildungszeit besteht. Hier brauchen wir schnell Klarheit.“

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit (Sonderurlaubsgesetz) und die damit verbundene unbezahlte Freistellung für maximal zehn Tage pro Kalenderjahr bleiben vom neuen Bildungszeitgesetz unberührt.